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Steuerliche Vorteile im Homeoffice

Wie kann man die steuerlichen Vorteile des Homeoffice optimal nutzen? Seit der Pandemie hat sich die Zahl der Beschäftigten, die von zu Hause aus arbeiten, verdreifacht. In diesem Artikel erfährt man, welche Möglichkeiten es gibt, um durch die Arbeit im Homeoffice Steuern zu sparen. Dank der Homeoffice-Pauschale und weiterer Steuerabzüge lässt sich die Steuerlast effektiv reduzieren, auch ohne ein separates Arbeitszimmer zu haben.

Wichtige Erkenntnisse:

  • Die Homeoffice-Pauschale ermöglicht es seit 2020, jeden Tag im Homeoffice mit 6 € und insgesamt bis zu 1.260 € pro Jahr steuerlich geltend zu machen.
  • Ab 2023 kann die Homeoffice-Pauschale für insgesamt 210 Tage zu je 6 € angesetzt werden.
  • Personen, die sowohl im Büro als auch im Homeoffice arbeiten, können weiterhin die Pendlerpauschale beanspruchen.
  • Arbeitsausrüstung und technische Ausstattung im Homeoffice können stärker finanziell berücksichtigt werden als zuvor.
  • Eine genaue Dokumentation der Arbeits- und Anwesenheitstage ist erforderlich, um Pauschalen korrekt geltend zu machen.

Vor der Pandemie arbeiteten durchschnittlich nur etwa 10% aller Beschäftigten im Homeoffice. Doch mit den veränderten Arbeitsgewohnheiten haben sich auch die steuerlichen Regelungen angepasst. Durch die Einführung der Homeoffice-Pauschale und der Möglichkeit, Arbeitsmittel und Ausstattung steuerlich abzusetzen, ergeben sich neue Chancen für Arbeitnehmer, ihre Steuerlast zu reduzieren. Selbst ohne ein dediziertes Arbeitszimmer lassen sich durch clevere Homeoffice-Steuertipps bares Geld sparen.

Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Homeoffice-Steuerabzüge und zeigt auf, wie man sie optimal nutzt. Von der Geltendmachung der Pauschale über die Berücksichtigung von Arbeitsmitteln bis hin zu Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen – hier findet man wertvolle Hinweise, um die steuerlichen Vorteile im Homeoffice zu maximieren. Weiterlesen und erfahren, wie man durch geschickte Steuergestaltung von der Arbeit zu Hause profitieren kann.

Homeoffice-Pauschale: Neue Möglichkeiten zur Steuereinsparung

Die Homeoffice-Pauschale bietet Arbeitnehmern attraktive Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu reduzieren und von den Vorteilen des Arbeitens von zu Hause zu profitieren. Seit ihrer Einführung haben sich die Regelungen zur Geltendmachung und Höhe der Pauschale weiterentwickelt, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer gerecht zu werden.

Geltendmachung auch ohne separates Arbeitszimmer

Ein entscheidender Vorteil der Homeoffice-Pauschale besteht darin, dass sie auch ohne ein dediziertes Arbeitszimmer in Anspruch genommen werden kann. Selbst wenn der Arbeitsplatz am Küchentisch oder im Schlafzimmer eingerichtet ist, können Arbeitnehmer die Pauschale nutzen, um ihre Steuerlast zu senken. Pro Tag, an dem ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wird, können 6 Euro geltend gemacht werden.

Insgesamt können Arbeitnehmer bis zu 210 Tage und maximal 1.260 Euro pro Kalenderjahr steuerlich absetzen, ohne dafür Belege vorlegen zu müssen. Diese unkomplizierte Regelung ermöglicht es einer Vielzahl von Arbeitnehmern, von den Homeoffice-Steuererleichterungen zu profitieren, selbst wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Erhöhung der Pauschale ab 2023

Um den Bedürfnissen der Arbeitnehmer noch besser gerecht zu werden, wurde die Homeoffice-Pauschale ab dem Jahr 2023 dauerhaft im Steuerrecht verankert und erhöht. Unter dem Namen „Tagespauschale“ können nun 6 Euro pro Tag geltend gemacht werden, was einer Steigerung gegenüber den Vorjahren entspricht. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass Arbeitnehmer ihre Homeoffice-Steuersparmöglichkeiten noch effektiver nutzen können.

Während in den Jahren 2020 bis 2022 die Pauschale auf 600 Euro im Jahr begrenzt war, was 120 Tagen entsprach, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro bzw. 210 Tage abgesetzt werden. Diese Erhöhung bedeutet eine spürbare Entlastung für Arbeitnehmer, die regelmäßig im Homeoffice tätig sind und ihre Steuerlast optimieren möchten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Homeoffice-Pauschale nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn bereits Aufwendungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer geltend gemacht werden. In diesem Fall können die tatsächlichen Kosten für das Arbeitszimmer abgezogen werden, sofern es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt.

Insgesamt bietet die Homeoffice-Pauschale attraktive Möglichkeiten, um Homeoffice-Steuer abzusetzen und die finanziellen Vorteile des Arbeitens von zu Hause zu nutzen. Arbeitnehmer sollten sich mit den aktuellen Regelungen vertraut machen und prüfen, ob sie von der Pauschale profitieren können, um ihre Steuerlast effektiv zu reduzieren.

Voraussetzungen für die Nutzung der Homeoffice-Pauschale

Um von den Steuervergünstigungen für das Homeoffice zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Homeoffice-Pauschale kann nur dann geltend gemacht werden, wenn an dem entsprechenden Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wurde. Dies bedeutet, dass keine Fahrten zur Arbeitsstätte oder zu Kunden stattgefunden haben dürfen.

Ausschließlich Heimarbeit an einem Tag

Die Regelung sieht vor, dass pro Tag im Homeoffice eine Pauschale von 6 Euro angesetzt werden kann, maximal jedoch für 210 Tage im Jahr. Somit ergibt sich ein Höchstbetrag von 1.260 Euro, der als Werbungskosten abgezogen werden kann. Im Vergleich zu den Vorjahren wurde die Homeoffice-Pauschale deutlich erhöht, von 5 auf 6 Euro pro Tag und von maximal 600 auf 1.260 Euro im Jahr.

Nachweis der Arbeitstage im Homeoffice

Um die Arbeitstage im Homeoffice nachzuweisen, empfiehlt es sich, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen zu lassen. Diese sollte den Zeitraum und die Anzahl der Tage im Homeoffice enthalten. Alternativ kann man selbst eine präzise Aufzeichnung führen, wann die Arbeit von zu Hause aus erfolgte. Hierfür bietet sich eine Tabelle an, in der das Datum und die Anzahl der Stunden festgehalten werden:

Datum Stunden im Homeoffice
01.03.2023 8
02.03.2023 6
03.03.2023 8

Durch die sorgfältige Dokumentation der Homeoffice-Tage kann man sicherstellen, dass die Steuervergünstigungen in vollem Umfang genutzt werden können. Die Homeoffice-Pauschale bietet somit eine attraktive Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren und die Kosten für das Arbeiten von zu Hause teilweise auszugleichen.

Arbeitszimmer steuerlich absetzen: Wann es sich lohnt

Für viele Arbeitnehmer ist das Homeoffice mittlerweile zum festen Bestandteil ihres Berufsalltags geworden. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten im Jahr 2022 rund 24,2% der Erwerbstätigen regelmäßig von zu Hause aus. Doch nicht immer steht dafür ein separates Arbeitszimmer zur Verfügung. Wann lohnt es sich also, die Kosten für ein Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen?

Voraussetzungen für ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer

Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Finanzamt erkennt ein Arbeitszimmer nur an, wenn der Raum hauptsächlich der Arbeit gewidmet ist und über einen eigenen Abschluss verfügt. Zudem darf der private Nutzungsanteil nur begrenzt sein und der Raum muss eine spezifische Einrichtung aufweisen.

Zu den abzugsfähigen Kosten zählen unter anderem:

  • Miete
  • Schuldzinsen
  • Energiekosten
  • Reinigungskosten
  • Versicherungen
  • Renovierungskosten
  • Ausstattung des Raumes

Unbegrenzte Absetzbarkeit bei Mittelpunkt der Tätigkeit

Stellt das Arbeitszimmer uneingeschränkt den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit dar, lassen sich die Kosten hierfür unbegrenzt absetzen. Dies lohnt sich besonders, wenn die Aufwendungen für die anteilige Miete, den PC, die Büroausstattung und das Internet die Summe der Homeoffice-Pauschale übersteigen. Bis Ende 2022 war ein uneingeschränkter Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer nur möglich, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung bildete.

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden weitreichende Verbesserungen des Werbungskostenabzugs beschlossen. Seit dem 1. Januar 2023 ist ein uneingeschränkter Abzug möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit darstellt. Alternativ kann ein pauschaler Werbungskostenabzug in Höhe von 1.260 Euro für das Kalenderjahr geltend gemacht werden.

Jahr Regelung Höchstbetrag
Bis 2022 Uneingeschränkter Abzug nur bei Mittelpunkt der beruflichen Betätigung
Seit 2023 Uneingeschränkter Abzug bei Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit 1.260 Euro (pauschal)

Durch das verstärkte Arbeiten von zu Hause aus hat die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers an Bedeutung gewonnen. Mit den verbesserten Möglichkeiten zum Werbungskostenabzug können Arbeitnehmer nun die Kosten für ihr Homeoffice effektiver geltend machen und von den steuerlichen Vorteilen profitieren.

Homeoffice Steuervorteile: So maximieren Sie Ihre Ersparnis

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann von der Homeoffice-Pauschale profitieren und somit Steuern sparen im Homeoffice. Seit Januar 2023 wurde die Tagespauschale von fünf auf sechs Euro erhöht, was bei maximal 210 Tagen im Jahr eine Ersparnis von bis zu 1.260 Euro bedeuten kann.

Um die Homeoffice Steuervorteile optimal zu nutzen, sollte man darauf achten, dass die erste Tätigkeitsstätte an den entsprechenden Tagen nicht aufgesucht wird. Eine Aufzeichnungspflicht der Homeoffice-Tage, beispielsweise durch einen Kalendereintrag, ist ebenfalls wichtig. Interessanterweise kann die Tagespauschale auch dann angesetzt werden, wenn am selben Tag sowohl im Homeoffice als auch an der ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet wurde.

Es gilt jedoch zu beachten, dass an reinen Homeoffice-Tagen die Entfernungspauschale entfällt. Bei der Steuererklärung sollte man daher genau abwägen, ob die Homeoffice-Pauschale oder die Entfernungspauschale vorteilhafter ist.

Neben Arbeitnehmern können auch Selbstständige von steuerlichen Vorteilen profitieren, wenn sie ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Voraussetzung ist hier jedoch die ausschließliche und regelmäßige Nutzung des Raumes für berufliche Zwecke. Ausgaben für Coworking Spaces sind ebenfalls vollständig absetzbar.

Steuerliche Regelung Details
Homeoffice-Tagespauschale 6 Euro pro Tag, max. 210 Tage (1.260 Euro pro Jahr)
Voraussetzung für Pauschale Keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte an Homeoffice-Tagen
Häusliches Arbeitszimmer Absetzbar bei ausschließlicher und regelmäßiger Nutzung
Coworking Spaces Vollständig absetzbar für Freiberufler und Unternehmer

Studien belegen zudem, dass das Arbeiten im Homeoffice positive Auswirkungen auf Einkünfte und Steuererklärung haben kann, da die Produktivität oft stabil bleibt oder sogar steigt. Insgesamt bietet die Heimarbeit also nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch finanzielle Vorteile, die man sich nicht entgehen lassen sollte.

Fahrtkosten in Kombination mit Homeoffice-Pauschale absetzen

Arbeitnehmer, die hauptsächlich von zu Hause aus arbeiten, können ab dem Steuerjahr 2023 von zusätzlichen Steuererleichterungen profitieren. Durch die Kombination der Homeoffice-Pauschale mit der Geltendmachung von Fahrtkosten lassen sich die steuerlichen Vorteile optimieren.

Geltendmachung bei gelegentlichen Bürobesuchen trotz hauptsächlicher Heimarbeit

Selbst wenn der vertraglich vereinbarte Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden liegt, kann man für Tage, an denen man für Meetings oder andere wichtige Termine ins Büro fährt, nicht nur die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag ansetzen, sondern auch die Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits vom Arbeitgeber übernommen werden.

Vorteil bei größerer Entfernung zur Arbeitsstätte

Besonders attraktiv ist diese Kombination für Arbeitnehmer, deren Tätigkeitsstätte mehr als 20 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt. Denn ab dem 21. Kilometer beträgt die Pendlerpauschale 0,38 Euro pro Kilometer, während sie für die ersten 20 Kilometer bei 0,30 Euro liegt. Durch die Geltendmachung beider Pauschalen lassen sich die Steuererleichterungen im Homeoffice optimal ausschöpfen.

Entfernung zur Arbeit Pendlerpauschale pro Kilometer
Bis 20 Kilometer 0,30 Euro
Ab 21 Kilometer 0,38 Euro

Um sowohl die Homeoffice-Pauschale als auch die Fahrtkosten steuerlich abzusetzen, ist es wichtig, die Arbeitstage im Homeoffice sowie die Bürobesuche sorgfältig zu dokumentieren. So lassen sich die Steuererleichterungen optimal nutzen und die persönliche Steuerlast reduzieren.

Werbungskosten optimal nutzen

Die Homeoffice-Pauschale, die seit 2020 gilt und mittlerweile dauerhaft eingeführt wurde, bietet Arbeitnehmern zusätzliche Möglichkeiten, ihre Werbungskosten zu optimieren. Insbesondere für diejenigen, die kein separates Arbeitszimmer haben, ergeben sich durch die Pauschale neue Chancen, Steuern zu sparen.

Um die Homeoffice-Pauschale optimal zu nutzen, lohnt es sich, den eigenen Steuerfall genauer zu betrachten. Wer über den Werbungskosten-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro hinauskommt, kann durch die Geltendmachung von Homeoffice-Tagen zusätzlich profitieren. Seit Anfang 2023 können bis zu 210 Tage im Homeoffice mit jeweils 6 Euro abgerechnet werden, was einem maximalen Betrag von 1.260 Euro entspricht.

Jahr Maximale Homeoffice-Tage Pauschale pro Tag Maximaler Betrag
2020-2022 120 5 Euro 600 Euro
ab 2023 210 6 Euro 1.260 Euro

Neben der Homeoffice-Pauschale können auch andere Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Arbeitsmittel wie Bürostühle, Arbeitstische oder sonstige Büromaterialien, die nicht vom Arbeitgeber erstattet werden. Diese Ausgaben sind unabhängig davon absetzbar, ob ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vorhanden ist.

Weitere absetzbare Kosten im Überblick

  • Bis zu 20 Prozent der Rechnungen für Telefon und Internet
  • Jahres-Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, sofern die Kosten über der Pendlerpauschale liegen
  • Externe Arbeitszimmer, unabhängig vom Tätigkeitsmittelpunkt oder der Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes

Durch die geschickte Kombination verschiedener Werbungskosten, insbesondere unter Einbeziehung der Homeoffice-Pauschale, lassen sich oft erhebliche Steuervorteile erzielen. Es empfiehlt sich daher, alle relevanten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und in der Steuererklärung geltend zu machen, um das volle Potenzial der steuerlichen Entlastung auszuschöpfen.

Sonderregelungen für Studierende und Auszubildende

Auch für Studierende und Auszubildende, die aufgrund der aktuellen Situation vermehrt im Homeoffice lernen, gibt es steuerliche Vorteile. Die Homeoffice-Pauschale kann genutzt werden, um die Tage geltend zu machen, an denen ausschließlich von zu Hause aus gelernt wurde und keine Präsenz an der Hochschule, in der Bibliothek oder bei der Berufsschule erforderlich war.

Geltendmachung als Werbungskosten oder Sonderausgaben

Die entstandenen Kosten für das Lernen im Homeoffice können entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Durch die optimale Nutzung dieser homeoffice steuerabzüge können Studierende und Auszubildende ihre Steuerlast reduzieren und von den Vorteilen des Homeoffice profitieren.

Nachweis der Lerntage im Homeoffice

Um die Homeoffice-Tage steuerlich geltend zu machen, ist ein Nachweis erforderlich. Hier bietet sich für Studierende und Auszubildende die Erstellung eines detaillierten Lernplans mit den entsprechenden Daten an. Die Hochschule oder Berufsschule kann in der Regel lediglich die Teilnahme an Web-Seminaren und ähnlichen Online-Veranstaltungen bestätigen.

Zeitraum Höchstbetrag Homeoffice-Pauschale Tagespauschale Max. absetzbare Homeoffice-Tage
Bis 2022 600 EUR 5 EUR 120 Tage
Ab 2023 1.260 EUR 6 EUR 210 Tage

Durch die geschickte Kombination von Homeoffice-Pauschale und individuellen Werbungskosten oder Sonderausgaben können Studierende und Auszubildende ihre steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfen. Eine sorgfältige Dokumentation der Lerntage im Homeoffice ist dabei unerlässlich, um die homeoffice steuerabzüge erfolgreich geltend zu machen.

Steuervorteile für Lehrkräfte im Homeoffice

Lehrerinnen und Lehrer können von den Homeoffice-Regelungen profitieren und oft mehr Werbungskosten geltend machen als nur die Homeoffice-Pauschale. Denn wenn sie keinen eigenen Arbeitsplatz in der Schule für Schreibarbeiten haben, können sie ab dem Steuerjahr 2023 die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen, sofern sie an dem entsprechenden Tag auch zur Schule gefahren sind.

Kombination von Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale

Pro Tag im Homeoffice können Lehrkräfte 6€ Pauschale absetzen, maximal 1.260€ für 210 Tage. Zusätzlich wird die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zur Schule gewährt, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Für Abstände unter 20 Kilometer können 6€ von der Steuer abgesetzt werden. Durch die Kombination von Homeoffice-Steuervorteilen und Entfernungspauschale können Lehrkräfte ihre Homeoffice-Steuersparmöglichkeiten optimal nutzen.

Weitere absetzbare Kosten für Lehrkräfte

Neben der Homeoffice-Pauschale können Lehrer/innen auch andere berufsbezogene Kosten steuerlich geltend machen:

  • Kosten für Büromöbel, Materialien wie Bücher, Fachzeitschriften, Musikinstrumente, PCs und Laptops
  • Fortbildungskosten wie Stimmschulungen oder Streitschlichtungskurse
  • Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und weitere Reisenebenkosten bei Klassenfahrten
  • Kosten für Vorbereitungsreisen im Zusammenhang mit Klassenfahrten, wenn sie ausschließlich beruflichen Zwecken dienen
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstunfällen während offizieller Schulveranstaltungen

Lehrkräfte sollten prüfen, ob die Homeofficepauschale von 1.260€ oder die Summe aller Einzelposten von 1.230€ für ihre Steuererklärung vorteilhafter ist. Durch die optimale Nutzung der Homeoffice-Steuervorteile und weiterer berufsbezogener Kosten können Lehrer/innen ihre Homeoffice-Steuersparmöglichkeiten maximieren und von den neuen Regelungen profitieren.

Fazit

Die Homeoffice-Pauschale und die steuerlichen Regelungen rund um das Arbeiten von zu Hause bieten vielen Arbeitnehmern Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Ab dem Jahr 2023 beträgt die Pauschale 6 Euro pro Homeoffice-Tag, mit einem Höchstbetrag von 1.260 Euro im Jahr. Somit lassen sich durch 210 Tage Arbeit im Homeoffice die maximalen steuerlichen Vorteile erzielen.

Auch ein separates Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den Voraussetzungen entspricht. Dabei können anteilig Kosten wie Miete, Heizung und Nebenkosten abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Raum überwiegend für berufliche Zwecke genutzt werden muss und nicht mehr als 10% anderweitig verwendet werden darf.

Um die Homeoffice Steuer Vorteile optimal zu nutzen, empfiehlt es sich, die eigene Steuersituation genau zu prüfen und alle anfallenden Kosten sorgfältig zu dokumentieren. Bei Fragen oder Unsicherheiten kann die Beratung durch einen Steuerexperten hilfreich sein, um die bestmögliche Lösung für die individuelle Situation zu finden und die Steuerlast effektiv zu reduzieren.

FAQ

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Arbeitnehmern ermöglicht, für jeden Tag, an dem sie ausschließlich von zu Hause aus arbeiten, einen Betrag von 6 Euro geltend zu machen. Insgesamt können so bis zu 1.260 Euro im Jahr steuerlich abgesetzt werden, auch ohne ein separates Arbeitszimmer zu haben.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Geltendmachung der Homeoffice-Pauschale?

Um die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen zu können, muss an dem entsprechenden Tag ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet worden sein. Es empfiehlt sich, eine Bescheinigung vom Arbeitgeber oder eine selbst erstellte Aufzeichnung der Homeoffice-Tage als Nachweis zu haben.

Kann ich die Kosten für mein Arbeitszimmer unbegrenzt absetzen?

Wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt und vom Arbeitgeber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, können die Kosten hierfür unbegrenzt abgesetzt werden. Dies setzt voraus, dass der Raum nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird.

Wie kann ich meine Steuerersparnis durch die Arbeit im Homeoffice maximieren?

Neben der Homeoffice-Pauschale können auch andere Werbungskosten, wie Kosten für Arbeitsmittel oder Fahrtkosten, geltend gemacht werden. Es lohnt sich, den eigenen Steuerfall genau zu prüfen und alle Möglichkeiten optimal auszunutzen, um die Steuerlast zu senken.

Können Studierende und Auszubildende ebenfalls von der Homeoffice-Pauschale profitieren?

Ja, auch Studierende und Auszubildende können die Homeoffice-Pauschale für die Tage nutzen, an denen sie ausschließlich zu Hause lernen. Die Pauschale kann entweder als Werbungskosten oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden, sofern die Lerntage nachgewiesen werden können.

Welche besonderen Regelungen gelten für Lehrkräfte im Homeoffice?

Lehrerinnen und Lehrer, die keinen eigenen Arbeitsplatz in der Schule für Schreibarbeiten haben, können ab dem Steuerjahr 2023 die Homeoffice-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend machen, sofern sie an dem entsprechenden Tag auch zur Schule gefahren sind.